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Finanzielle Hilfe für Auszubildende und Berufsanfänger
Die Ausbildungsvergütung reicht selten für den Lebensunterhalt aus. Was also tun? Welche Hilfen es gibt und ob Du in deiner Ausbildung einen Nebenjob aufnehmen darfst, erfährst Du hier.
Deine Eltern bekommen bis zu deinem 18. Geburtstag uneingeschränkt für Dich Kindergeld. Anschließend bleibt der Kindergeldanspruch bis maximal zum 25. Lebensjahr bestehen, wenn Du Dich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindest oder bei der Agentur für Arbeit als arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet bist. Deinen Eltern soll das Kindergeld als Unterstützung dienen. Wohnst Du nicht mehr bei Deinen Eltern, hast Du das Recht, Dir von ihnen das Kindergeld auszahlen zu lassen. Falls Deine Eltern Dir Unterhalt zahlen müssen, wird es allerdings mit der Dir zustehenden Quote verrechnet.
Wenn Du eine schulische Ausbildung absolvierst, ist es möglich, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Dafür musst Du Deinen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung abgeben. Für die Höhe der Förderung wird, wie bei der Berufsausbildungsbeihilfe, das eigene Einkommen sowie das der Eltern berücksichtigt. Auszubildende und Schüler müssen BAföG nicht zurückzahlen. Das Amt für Ausbildungsförderung sitzt in der Universität Bremen, Bibliotheksstraße 3.
Wenn Dein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde, kannst Du Wohngeld beantragen. Den Antrag musst Du bei der zuständigen Behörde oder Gemeinde stellen. Auch das Wohngeld wird mit dem Einkommen verrechnet und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe des Wohngelds ist außerdem abhängig von der zu zahlenden Miete. In Bremen kannst Du Wohngeld beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr beantragen (Contrescarpe 73).
Wenn Du während der Ausbildung Erfahrungen im Ausland sammeln möchtest, können private und internationale Förderprogramme Dich bei deinem Vorhaben finanziell unterstützen. Es gibt drei wichtige Förderprogramme für Azubis: Hermann-Strenger-Stipendien, Leonardo da Vinci Mobilität und das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) für Praktika in Frankreich. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Stipendien. Gute Chancen für ein Stipendium hast Du, wenn Du eine Menge Eigeninitiative zeigst und glaubwürdig begründen kannst, warum gerade Du gefördert werden solltest. Einen Überblick über die verschiedenen Stipendien findest Du unter stipendienlotse oder mystipendium.
Außerdem kannst Du, wenn Du volljährig und im vorletzten oder letzten Ausbildungsjahr bist, einen Bildungskredit erhalten. Im Gegensatz zu den anderen vorgestellten finanziellen Hilfen, wird der Bildungskredit nicht mit dem eigenen Einkommen oder mit dem der Eltern verrechnet. Du kannst bis zu 7.200 Euro bekommen und musst das Geld später mit einem günstigen Zinssatz zurückzahlen. Genauere Informationen zum Bildungskreditprogramm der Bundesregierung findest Du hier.
Generell ist es möglich, während der Berufsausbildung einen Nebenjob anzunehmen. Doch bevor das passiert, solltest Du einige Dinge beachten:
Hier können Sie uns als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Land Bremen rechtliche Fragen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht stellen.
Nutzen Sie bitte dieses Formular, wenn Sie allgemeine Fragen haben (dort keine Rechtsfragen stellen).
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Azubis in Bremen und Bremerhaven beraten wir kostenlos in rechtlichen Fragen rund um die Ausbildung.
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Finanzielle Unterstützung für angehende Erzieherinnen und Erzieher:
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