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Bei einer Beschäftigtenbefragung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat mehr als die Hälfte der Befragten angegeben, wöchentlich mindestens drei Stunden mehr als vertraglich vereinbart arbeiten zu müssen. Eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes zeigt, dass mehr als ein Drittel der Azubis regelmäßig länger arbeiten muss (36,3 Prozent). Anders als gesetzlich vorgeschrieben, bekommen 13 Prozent von ihnen die Überstunden nicht bezahlt oder zeitlich ausgeglichen. Zudem setzt sie ihr Chef häufig unter Druck.
1. Sind Überstunden für Azubis erlaubt?
2. Wie viele Überstunden dürfen Azubis machen?
Für minderjährige Azubis sind Überstunden durch das Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Einzige Ausnahme: Es handelt sich um einen Notfall, die Arbeit kann nicht später erledigt werden und kein erwachsener Beschäftigter kann sie übernehmen. Auch für Volljährige sollte die im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit pro Woche ausreichen, um die festgelegten Ausbildungsinhalte zu lernen.
In besonderen Fällen darfst Du länger arbeiten, wenn Dir das Unternehmen die Überstunden als Freizeit (wenn möglich noch in derselben Woche) gutschreibt oder sie zusätzlich bezahlt. Außerdem müssen Überstunden den Inhalten Deiner Ausbildung entsprechen. Der Ausbilder muss die Arbeitszeit im Betrieb überwachen und die Überstunden dokumentieren.
Minderjährige Azubis dürfen nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten, also höchstens 40 Stunden die Woche. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die tägliche Arbeitszeit auch achteinhalb Stunden betragen. Um dies auszugleichen, musst Du beispielsweise an einem anderen Werktag weniger als acht Stunden arbeiten. Volljährige Azubis können andere Arbeitszeiten haben, aber auch sie dürfen nur bedingt Überstunden machen und ihre tägliche Arbeitszeit sollte in der Regel ebenfalls nicht länger als acht Stunden betragen.
Die maximale Arbeitszeit pro Woche beträgt 48 Stunden (Sechs-Tage-Woche), was aber nicht bedeutet, dass Dein Chef Dich auch wirklich so lange arbeiten lassen darf. Denn es gilt die Stundenzahl, die in Deinem Vertrag steht und alles was darüber hinausgeht, sind Überstunden. Allerdings kann der Betrieb die Stunden pro Tag von acht auf zehn erhöhen, wenn es sich dabei nur um eine zeitlich begrenzte Regelung handelt.
Ja. Der Betrieb muss Dich für die Berufsschulzeit freistellen. Minderjährige bekommen einen Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden hat, einmal die Woche mit acht Zeitstunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Daher musst Du danach nicht mehr arbeiten. Bei zwei Berufsschultagen in der Woche, bekommst Du beim zweiten Tag nur die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen auf die Arbeitszeit angerechnet.
Bei Unterricht in einer Blockwoche, der mindestens 25 Stunden auf fünf Tage verteilt dauert, wird diese Zeit mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Minderjährige Azubis dürfen also während der Blockwoche nicht mehr arbeiten gehen. Ausnahmen sind betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden pro Woche.
Bei volljährigen Azubis gibt es andere Regeln: Oft müssen sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen, dürfen aber nicht länger arbeiten als die betriebsüblichen täglichen Arbeitszeiten. Der Chef kann von Dir nicht verlangen, die ausgefallene Ausbildungszeit außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten nachzuholen. Außerdem zählt die Wegezeit zwischen Berufsschule und Betrieb sowie die Pausen zur Arbeitszeit. Würdest Du nach der Berufsschule nur noch weniger als 30 Minuten im Betrieb verbringen, kann der Ausbilder von Dir nicht erwarten, zu kommen.
Auszubildende mit ungewöhnlichen Arbeitszeiten werden bei diesen Regelungen jedoch benachteiligt: Die Berufsschulzeit lässt sich nur auf die Arbeitszeit anrechnen, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule zu anderen Tagen oder Zeiten als die reguläre Ausbildungszeit statt, musst Du gegebenenfalls viel mehr Zeit in Berufsschule und Betrieb verbringen, als es der Vertrag vorsieht.
Gibt es keine Vereinbarung zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber bei Überstunden, so muss das Unternehmen diese laut Berufsbildungsgesetz entweder vergüten oder durch entsprechende Freizeit ausgleichen.
Häufig können Auszubildende geleistete Überstunden noch nach dem Ende des Ausbildungsverhältnisses geltend machen. Dabei musst Du jedoch die Fristen beachten, beispielsweise tarifvertragliche Ausschlussfristen. Du solltest Dir also vorsorglich Rat bei der zuständigen Gewerkschaft oder der Arbeitnehmerkammer holen. Diese können auch dabei beraten, ob und welche Zuschläge Dir für Überstunden zustehen und bis wann Du sie rückwirkend gelten machen kannst.
Hier können Sie uns als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Land Bremen rechtliche Fragen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht stellen.
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